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   OVG Rheinland-Pfalz, 16.04.1990 - 7 A 10796/90   

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OVG Rheinland-Pfalz, 16.04.1990 - 7 A 10796/90 (https://dejure.org/1990,7012)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.04.1990 - 7 A 10796/90 (https://dejure.org/1990,7012)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. April 1990 - 7 A 10796/90 (https://dejure.org/1990,7012)
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  • BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.04.1990 - 7 A 10796/90
    Die Frage, ob ein bestimmter Sachverhalt unter einen solchen Begriff subsumiert werden kann, ist im Hinblick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 des Grundgesetzes grundsätzlich von den Verwaltungsgerichten in vollem Umfang nachzuprüfen (vgl. BVerfGE 6, 32/43; BVerwGE 5, 153/162; 26, 65/74; 29, 279 ff.).

    Ob einer hoheitlich tätigen Stelle im Rahmen der Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs ein solcher Beurteilungsspielraum eingeräumt ist, hängt davon ab, ob das im Einzelfall maßgebliche materielle Recht ausdrücklich oder im Wege der Auslegung die zur Anwendung der betreffenden Vorschrift berufene Behörde ermächtigt, höchstpersönlich über das Vorliegen einer tatbestandlichen Voraussetzung dieser Vorschrift verbindlich qualifizierend zu befinden dergestalt, daß die in der Vorschrift vorgesehene Rechtsfolge sich an diese konkretisierende behördliche Beurteilung knüpfen soll, und ob dies unter Berücksichtigung der Eigenart der einschlägigen Verwaltungsmaterie mit den Grundsätzen des Rechtsstaats in Einklang steht (vgl. BVerwGE 5, 153/162 f.; 26, 65/74; 51, 104/110; 59, 213/215 f.; 72, 195/199).

  • BVerwG, 07.11.1985 - 5 C 29.82

    Voraussetzungen für die Zulassung zum Besuch der Börse mit dem Recht zur

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.04.1990 - 7 A 10796/90
    Ob einer hoheitlich tätigen Stelle im Rahmen der Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs ein solcher Beurteilungsspielraum eingeräumt ist, hängt davon ab, ob das im Einzelfall maßgebliche materielle Recht ausdrücklich oder im Wege der Auslegung die zur Anwendung der betreffenden Vorschrift berufene Behörde ermächtigt, höchstpersönlich über das Vorliegen einer tatbestandlichen Voraussetzung dieser Vorschrift verbindlich qualifizierend zu befinden dergestalt, daß die in der Vorschrift vorgesehene Rechtsfolge sich an diese konkretisierende behördliche Beurteilung knüpfen soll, und ob dies unter Berücksichtigung der Eigenart der einschlägigen Verwaltungsmaterie mit den Grundsätzen des Rechtsstaats in Einklang steht (vgl. BVerwGE 5, 153/162 f.; 26, 65/74; 51, 104/110; 59, 213/215 f.; 72, 195/199).

    Indizien für eine Beurteilungsermächtigung sind dabei Prognoseelemente der wertenden Beurteilung sowie deren Übertragung auf sachverständig zusammengesetzte und nach besonderen Grundsätzen gebildete Kollegialorgane (vgl. BVerwGE 63, 330/338 ff.; 72, 195/200 f.).

  • BVerwG, 13.12.1979 - 5 C 1.79

    Beurteilungsermächtigung eines Ausschusses zur Entscheidung über die

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.04.1990 - 7 A 10796/90
    Ob einer hoheitlich tätigen Stelle im Rahmen der Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs ein solcher Beurteilungsspielraum eingeräumt ist, hängt davon ab, ob das im Einzelfall maßgebliche materielle Recht ausdrücklich oder im Wege der Auslegung die zur Anwendung der betreffenden Vorschrift berufene Behörde ermächtigt, höchstpersönlich über das Vorliegen einer tatbestandlichen Voraussetzung dieser Vorschrift verbindlich qualifizierend zu befinden dergestalt, daß die in der Vorschrift vorgesehene Rechtsfolge sich an diese konkretisierende behördliche Beurteilung knüpfen soll, und ob dies unter Berücksichtigung der Eigenart der einschlägigen Verwaltungsmaterie mit den Grundsätzen des Rechtsstaats in Einklang steht (vgl. BVerwGE 5, 153/162 f.; 26, 65/74; 51, 104/110; 59, 213/215 f.; 72, 195/199).

    Dabei handelt es sich um Akte wertender Erkenntnis, die nicht ausschließlich nach allgemeinen objektiven Maßstäben getroffen werden, sondern wesentlich auch von Wertmaßstäben abhängig sind, die das gesetzlich bestimmte Gremium von Prüfern, fachlichen Experten oder Repräsentanten verschiedener Gesellschaftsgruppen, der jeweilige Beurteiler bzw. der Dienstherr selbst bestimmt, und die deshalb auf einer Fülle von Wertungsgesichtspunkten und - erwägungen basieren, die in ihrer Komplexität weder voll mitteilbar noch nachvollziehbar sind (vgl. BVerwGE 8, 172 ff.; 11, 139 f.; 12, 20/26 f., 359/363; 15, 39 ff.; 21, 127/130; 39, 197/203 f.; 57, 130/136 f.; 59, 213/217).

  • BVerwG, 29.06.1957 - II C 105.56
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.04.1990 - 7 A 10796/90
    Die Frage, ob ein bestimmter Sachverhalt unter einen solchen Begriff subsumiert werden kann, ist im Hinblick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 des Grundgesetzes grundsätzlich von den Verwaltungsgerichten in vollem Umfang nachzuprüfen (vgl. BVerfGE 6, 32/43; BVerwGE 5, 153/162; 26, 65/74; 29, 279 ff.).

    Ob einer hoheitlich tätigen Stelle im Rahmen der Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs ein solcher Beurteilungsspielraum eingeräumt ist, hängt davon ab, ob das im Einzelfall maßgebliche materielle Recht ausdrücklich oder im Wege der Auslegung die zur Anwendung der betreffenden Vorschrift berufene Behörde ermächtigt, höchstpersönlich über das Vorliegen einer tatbestandlichen Voraussetzung dieser Vorschrift verbindlich qualifizierend zu befinden dergestalt, daß die in der Vorschrift vorgesehene Rechtsfolge sich an diese konkretisierende behördliche Beurteilung knüpfen soll, und ob dies unter Berücksichtigung der Eigenart der einschlägigen Verwaltungsmaterie mit den Grundsätzen des Rechtsstaats in Einklang steht (vgl. BVerwGE 5, 153/162 f.; 26, 65/74; 51, 104/110; 59, 213/215 f.; 72, 195/199).

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.04.1990 - 7 A 10796/90
    Die Frage, ob ein bestimmter Sachverhalt unter einen solchen Begriff subsumiert werden kann, ist im Hinblick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 des Grundgesetzes grundsätzlich von den Verwaltungsgerichten in vollem Umfang nachzuprüfen (vgl. BVerfGE 6, 32/43; BVerwGE 5, 153/162; 26, 65/74; 29, 279 ff.).
  • BVerwG, 29.09.1960 - II C 79.59

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.04.1990 - 7 A 10796/90
    Dabei handelt es sich um Akte wertender Erkenntnis, die nicht ausschließlich nach allgemeinen objektiven Maßstäben getroffen werden, sondern wesentlich auch von Wertmaßstäben abhängig sind, die das gesetzlich bestimmte Gremium von Prüfern, fachlichen Experten oder Repräsentanten verschiedener Gesellschaftsgruppen, der jeweilige Beurteiler bzw. der Dienstherr selbst bestimmt, und die deshalb auf einer Fülle von Wertungsgesichtspunkten und - erwägungen basieren, die in ihrer Komplexität weder voll mitteilbar noch nachvollziehbar sind (vgl. BVerwGE 8, 172 ff.; 11, 139 f.; 12, 20/26 f., 359/363; 15, 39 ff.; 21, 127/130; 39, 197/203 f.; 57, 130/136 f.; 59, 213/217).
  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 31.68

    Verfassungswidrigkeit der Indizierung aufgrund des gesetzlichen Werbeverbots des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.04.1990 - 7 A 10796/90
    Dabei handelt es sich um Akte wertender Erkenntnis, die nicht ausschließlich nach allgemeinen objektiven Maßstäben getroffen werden, sondern wesentlich auch von Wertmaßstäben abhängig sind, die das gesetzlich bestimmte Gremium von Prüfern, fachlichen Experten oder Repräsentanten verschiedener Gesellschaftsgruppen, der jeweilige Beurteiler bzw. der Dienstherr selbst bestimmt, und die deshalb auf einer Fülle von Wertungsgesichtspunkten und - erwägungen basieren, die in ihrer Komplexität weder voll mitteilbar noch nachvollziehbar sind (vgl. BVerwGE 8, 172 ff.; 11, 139 f.; 12, 20/26 f., 359/363; 15, 39 ff.; 21, 127/130; 39, 197/203 f.; 57, 130/136 f.; 59, 213/217).
  • BVerwG, 13.05.1965 - II C 146.62

    Beamtenrechtliche Beurteilung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.04.1990 - 7 A 10796/90
    Dabei handelt es sich um Akte wertender Erkenntnis, die nicht ausschließlich nach allgemeinen objektiven Maßstäben getroffen werden, sondern wesentlich auch von Wertmaßstäben abhängig sind, die das gesetzlich bestimmte Gremium von Prüfern, fachlichen Experten oder Repräsentanten verschiedener Gesellschaftsgruppen, der jeweilige Beurteiler bzw. der Dienstherr selbst bestimmt, und die deshalb auf einer Fülle von Wertungsgesichtspunkten und - erwägungen basieren, die in ihrer Komplexität weder voll mitteilbar noch nachvollziehbar sind (vgl. BVerwGE 8, 172 ff.; 11, 139 f.; 12, 20/26 f., 359/363; 15, 39 ff.; 21, 127/130; 39, 197/203 f.; 57, 130/136 f.; 59, 213/217).
  • BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 68.77

    Ausbildungsnote - Anrechnung auf Gesamtnote - Zweite juristische Staatsprüfung -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.04.1990 - 7 A 10796/90
    Dabei handelt es sich um Akte wertender Erkenntnis, die nicht ausschließlich nach allgemeinen objektiven Maßstäben getroffen werden, sondern wesentlich auch von Wertmaßstäben abhängig sind, die das gesetzlich bestimmte Gremium von Prüfern, fachlichen Experten oder Repräsentanten verschiedener Gesellschaftsgruppen, der jeweilige Beurteiler bzw. der Dienstherr selbst bestimmt, und die deshalb auf einer Fülle von Wertungsgesichtspunkten und - erwägungen basieren, die in ihrer Komplexität weder voll mitteilbar noch nachvollziehbar sind (vgl. BVerwGE 8, 172 ff.; 11, 139 f.; 12, 20/26 f., 359/363; 15, 39 ff.; 21, 127/130; 39, 197/203 f.; 57, 130/136 f.; 59, 213/217).
  • BVerwG, 26.08.1976 - 5 C 41.75

    Einziehung eines Wirtschaftsweges - Umlegungspläne - Umfang der Revisibilität -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.04.1990 - 7 A 10796/90
    Ob einer hoheitlich tätigen Stelle im Rahmen der Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs ein solcher Beurteilungsspielraum eingeräumt ist, hängt davon ab, ob das im Einzelfall maßgebliche materielle Recht ausdrücklich oder im Wege der Auslegung die zur Anwendung der betreffenden Vorschrift berufene Behörde ermächtigt, höchstpersönlich über das Vorliegen einer tatbestandlichen Voraussetzung dieser Vorschrift verbindlich qualifizierend zu befinden dergestalt, daß die in der Vorschrift vorgesehene Rechtsfolge sich an diese konkretisierende behördliche Beurteilung knüpfen soll, und ob dies unter Berücksichtigung der Eigenart der einschlägigen Verwaltungsmaterie mit den Grundsätzen des Rechtsstaats in Einklang steht (vgl. BVerwGE 5, 153/162 f.; 26, 65/74; 51, 104/110; 59, 213/215 f.; 72, 195/199).
  • BVerwG, 27.09.1962 - II C 164.61

    Grenzen der richterlichen Nachprüfung der Entlassung eines Beamten auf Probe

  • BVerwG, 07.02.1980 - 1 D 2.79

    Verteidigervollmacht - Einlegung einer wirksamen Berufung - Besondere

  • BVerwG, 02.04.1968 - VI C 73.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.01.1961 - II C 129.59

    Rechtsmittel

  • LSG Bayern, 03.08.1977 - L 7 A 77/77
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